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Datenschutz im Verein

Kleingartenverein Florafreunde e.V.

 

Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-

Grundverordnung (DSG-VO) bzw. dem BDSG-neu

 

Wir weisen Sie gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu)

darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung

folgende Daten der Mitglieder in elektronischen und nicht-elektronischen Akten

verarbeitet werden:

Namen,

Adressen,

Telefonnummern,

Geburtsdaten,

E-Mail-Adressen,

Parzellendaten.

 

Ich bin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender

personenbezogener Daten durch den Verein einverstanden:

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Parzellendaten.

Mir ist bekannt, dass einem Aufnahmeantrag ohne diese

Zustimmung nicht stattgegeben werden kann.

1 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied

zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.

Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.

Datenschutzerklärung im Mitgliedsantrag / Einwilligungserklärung

 

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen und Parzellendaten,

die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses

notwendig und erforderlich sind, werden von den Verantwortlichen im Verein

auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten

und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der

Einwilligung des Betroffenen.

Eine solche Einwilligung können Sie im

folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.

Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, unterschrieben

Sie bitte entsprechenden Text.

Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie folgende Unterschrift weg.

 

 o Ich willige ein, dass meine o.a. Daten Vereinsintern elektronisch in der Vereinsmitgliederdatenbank

und nicht-elektronisch in der Mitglieder- und Parzellen Akte verarbeitet und hinterlegt werden. 2

2 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied

zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.

Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.

Recht des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und

Sperrung; Widerrufsrecht 4

 

 

Sie sind gem. § 15 DSG-VO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Verein

umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten

Daten zu ersuchen. Gem. § 17 DSG-VO können Sie jederzeit gegenüber

dem Verein die unverzügliche Berichtigung, Löschung und Sperrung

Ihrer erhobenen personenbezogener Daten verlangen, soweit, sie für den

Verein nicht noch zur ursprünglichen Zweckverwendung, insbesondere

der Vertragsdurchführung oder zur Durchsetzung nachvertraglicher Rechte

erforderlich sind und rechtmäßig erhoben wurden.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von

Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte

Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft5 abändern oder

gänzlich widerrufen. Der Widerruf lässt jedoch die Rechtmäßigkeit der

vor dem Widerruf rechtmäßig verarbeiteten Daten unberührt. Sie

können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an

den Verein übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine

anderen Kosten als ggf. die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten

nach den bestehenden Basistarifen.

Durch Ihre Unterschrift wird Ihre Einwilligungserklärung zur

Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung für

den Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung,

Bestandteil des Antrages/Vertrages. 2

4 Art. 7 Abs.3 S. 1 DSG-VO sieht vor, dass die betroffen Person das Recht hat, ihre Einwilligung

jederzeit zu widerrufen. Gem. Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSG-VO muss der Widerruf der Einwilligung

genauso einfach sein, wie die ursprüngliche Erteilung der Einwilligung.

5 Der Widerruf der Einwilligung kann die (ursprüngliche) Rechtmäßigkeit der

Datenverarbeitung nicht rückwirkend beseitigen! Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung

verarbeitet wurden, müssen nach einem Widerruf gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b DSG-VO

unverzüglich gelöscht werden, es sei denn, ein anderer Erlaubnistatbestand gestattet die

Fortführung.                        

Datenschutz im Verein

Kleingartenverein Florafreunde e.V.

 

Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-

Grundverordnung (DSG-VO) bzw. dem BDSG-neu

 

Wir weisen Sie gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu)

darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung

folgende Daten der Mitglieder in elektronischen und nicht-elektronischen Akten

verarbeitet werden:

Namen,

Adressen,

Telefonnummern,

Geburtsdaten,

E-Mail-Adressen,

Parzellendaten.

 

Ich bin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender

personenbezogener Daten durch den Verein einverstanden:

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Parzellendaten.

Mir ist bekannt, dass einem Aufnahmeantrag ohne diese

Zustimmung nicht stattgegeben werden kann.

1 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied

zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.

Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.

Datenschutzerklärung im Mitgliedsantrag / Einwilligungserklärung

 

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen und Parzellendaten,

die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses

notwendig und erforderlich sind, werden von den Verantwortlichen im Verein

auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten

und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der

Einwilligung des Betroffenen.

Eine solche Einwilligung können Sie im

folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.

Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, unterschrieben

Sie bitte entsprechenden Text.

Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie folgende Unterschrift weg.

 

 o Ich willige ein, dass meine o.a. Daten Vereinsintern elektronisch in der Vereinsmitgliederdatenbank

und nicht-elektronisch in der Mitglieder- und Parzellen Akte verarbeitet und hinterlegt werden. 2

2 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied

zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.

Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.

Recht des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und

Sperrung; Widerrufsrecht 4

 

 

Sie sind gem. § 15 DSG-VO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Verein

umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten

Daten zu ersuchen. Gem. § 17 DSG-VO können Sie jederzeit gegenüber

dem Verein die unverzügliche Berichtigung, Löschung und Sperrung

Ihrer erhobenen personenbezogener Daten verlangen, soweit, sie für den

Verein nicht noch zur ursprünglichen Zweckverwendung, insbesondere

der Vertragsdurchführung oder zur Durchsetzung nachvertraglicher Rechte

erforderlich sind und rechtmäßig erhoben wurden.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von

Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte

Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft5 abändern oder

gänzlich widerrufen. Der Widerruf lässt jedoch die Rechtmäßigkeit der

vor dem Widerruf rechtmäßig verarbeiteten Daten unberührt. Sie

können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an

den Verein übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine

anderen Kosten als ggf. die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten

nach den bestehenden Basistarifen.

Durch Ihre Unterschrift wird Ihre Einwilligungserklärung zur

Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung für

den Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung,

Bestandteil des Antrages/Vertrages. 2

4 Art. 7 Abs.3 S. 1 DSG-VO sieht vor, dass die betroffen Person das Recht hat, ihre Einwilligung

jederzeit zu widerrufen. Gem. Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSG-VO muss der Widerruf der Einwilligung

genauso einfach sein, wie die ursprüngliche Erteilung der Einwilligung.

5 Der Widerruf der Einwilligung kann die (ursprüngliche) Rechtmäßigkeit der

Datenverarbeitung nicht rückwirkend beseitigen! Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung

verarbeitet wurden, müssen nach einem Widerruf gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b DSG-VO

unverzüglich gelöscht werden, es sei denn, ein anderer Erlaubnistatbestand gestattet die

Fortführung.                        

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