Kleingartenverein Florafreunde e.V.
Datenschutz im Verein
Kleingartenverein Florafreunde e.V.
Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-
Grundverordnung (DSG-VO) bzw. dem BDSG-neu
Wir weisen Sie gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu)
darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung
folgende Daten der Mitglieder in elektronischen und nicht-elektronischen Akten
verarbeitet werden:
Namen,
Adressen,
Telefonnummern,
Geburtsdaten,
E-Mail-Adressen,
Parzellendaten.
Ich bin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender
personenbezogener Daten durch den Verein einverstanden:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Parzellendaten.
Mir ist bekannt, dass einem Aufnahmeantrag ohne diese
Zustimmung nicht stattgegeben werden kann.
1 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied
zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.
Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.
Datenschutzerklärung im Mitgliedsantrag / Einwilligungserklärung
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen und Parzellendaten,
die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses
notwendig und erforderlich sind, werden von den Verantwortlichen im Verein
auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten
und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der
Einwilligung des Betroffenen.
Eine solche Einwilligung können Sie im
folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.
Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, unterschrieben
Sie bitte entsprechenden Text.
Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie folgende Unterschrift weg.
o Ich willige ein, dass meine o.a. Daten Vereinsintern elektronisch in der Vereinsmitgliederdatenbank
und nicht-elektronisch in der Mitglieder- und Parzellen Akte verarbeitet und hinterlegt werden. 2
2 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied
zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.
Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.
Recht des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und
Sperrung; Widerrufsrecht 4
Sie sind gem. § 15 DSG-VO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Verein
umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten
Daten zu ersuchen. Gem. § 17 DSG-VO können Sie jederzeit gegenüber
dem Verein die unverzügliche Berichtigung, Löschung und Sperrung
Ihrer erhobenen personenbezogener Daten verlangen, soweit, sie für den
Verein nicht noch zur ursprünglichen Zweckverwendung, insbesondere
der Vertragsdurchführung oder zur Durchsetzung nachvertraglicher Rechte
erforderlich sind und rechtmäßig erhoben wurden.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte
Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft5 abändern oder
gänzlich widerrufen. Der Widerruf lässt jedoch die Rechtmäßigkeit der
vor dem Widerruf rechtmäßig verarbeiteten Daten unberührt. Sie
können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an
den Verein übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine
anderen Kosten als ggf. die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten
nach den bestehenden Basistarifen.
Durch Ihre Unterschrift wird Ihre Einwilligungserklärung zur
Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung für
den Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung,
Bestandteil des Antrages/Vertrages. 2
4 Art. 7 Abs.3 S. 1 DSG-VO sieht vor, dass die betroffen Person das Recht hat, ihre Einwilligung
jederzeit zu widerrufen. Gem. Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSG-VO muss der Widerruf der Einwilligung
genauso einfach sein, wie die ursprüngliche Erteilung der Einwilligung.
5 Der Widerruf der Einwilligung kann die (ursprüngliche) Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung nicht rückwirkend beseitigen! Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung
verarbeitet wurden, müssen nach einem Widerruf gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b DSG-VO
unverzüglich gelöscht werden, es sei denn, ein anderer Erlaubnistatbestand gestattet die
Fortführung.
Datenschutz im Verein
Kleingartenverein Florafreunde e.V.
Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-
Grundverordnung (DSG-VO) bzw. dem BDSG-neu
Wir weisen Sie gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu)
darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung
folgende Daten der Mitglieder in elektronischen und nicht-elektronischen Akten
verarbeitet werden:
Namen,
Adressen,
Telefonnummern,
Geburtsdaten,
E-Mail-Adressen,
Parzellendaten.
Ich bin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender
personenbezogener Daten durch den Verein einverstanden:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Parzellendaten.
Mir ist bekannt, dass einem Aufnahmeantrag ohne diese
Zustimmung nicht stattgegeben werden kann.
1 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied
zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.
Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.
Datenschutzerklärung im Mitgliedsantrag / Einwilligungserklärung
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen und Parzellendaten,
die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses
notwendig und erforderlich sind, werden von den Verantwortlichen im Verein
auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten
und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der
Einwilligung des Betroffenen.
Eine solche Einwilligung können Sie im
folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.
Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, unterschrieben
Sie bitte entsprechenden Text.
Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie folgende Unterschrift weg.
o Ich willige ein, dass meine o.a. Daten Vereinsintern elektronisch in der Vereinsmitgliederdatenbank
und nicht-elektronisch in der Mitglieder- und Parzellen Akte verarbeitet und hinterlegt werden. 2
2 Diese Erklärung sollte zum Aufnahmeantrag des Mitglieds vorgelegt und dem Mitglied
zusammen mit der Belehrung über die Informationspflichten ausgehändigt werden.
Der Verein hat die unterschriebenen Erklärungen zu den Akten zu nehmen.
Recht des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und
Sperrung; Widerrufsrecht 4
Sie sind gem. § 15 DSG-VO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Verein
umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten
Daten zu ersuchen. Gem. § 17 DSG-VO können Sie jederzeit gegenüber
dem Verein die unverzügliche Berichtigung, Löschung und Sperrung
Ihrer erhobenen personenbezogener Daten verlangen, soweit, sie für den
Verein nicht noch zur ursprünglichen Zweckverwendung, insbesondere
der Vertragsdurchführung oder zur Durchsetzung nachvertraglicher Rechte
erforderlich sind und rechtmäßig erhoben wurden.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte
Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft5 abändern oder
gänzlich widerrufen. Der Widerruf lässt jedoch die Rechtmäßigkeit der
vor dem Widerruf rechtmäßig verarbeiteten Daten unberührt. Sie
können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an
den Verein übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine
anderen Kosten als ggf. die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten
nach den bestehenden Basistarifen.
Durch Ihre Unterschrift wird Ihre Einwilligungserklärung zur
Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung für
den Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung,
Bestandteil des Antrages/Vertrages. 2
4 Art. 7 Abs.3 S. 1 DSG-VO sieht vor, dass die betroffen Person das Recht hat, ihre Einwilligung
jederzeit zu widerrufen. Gem. Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSG-VO muss der Widerruf der Einwilligung
genauso einfach sein, wie die ursprüngliche Erteilung der Einwilligung.
5 Der Widerruf der Einwilligung kann die (ursprüngliche) Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung nicht rückwirkend beseitigen! Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung
verarbeitet wurden, müssen nach einem Widerruf gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b DSG-VO
unverzüglich gelöscht werden, es sei denn, ein anderer Erlaubnistatbestand gestattet die
Fortführung.